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   FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07   

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https://dejure.org/2011,4847
FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07 (https://dejure.org/2011,4847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2011 - 6 K 2713/07 (https://dejure.org/2011,4847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 6 K 2713/07 (https://dejure.org/2011,4847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Qualifizierung der Zuwendung einer Leibrentenversicherung an den behandelnden Arzt als betriebliche Einnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4
    Schenkung einer Leibrentenversicherung als Betriebseinnahme(Die Schenkung einer Leibrentenversicherung an den behandelnden Arzt ist keine Betriebseinnahme, wenn die Schenkung aus rein privaten Motiven veranlasst ist. Ob der Schenkung eine private oder eine betriebliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkung einer Leibrentenversicherung als Betriebseinnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deine Rente - schenk Sie Deinem Arzt!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zuwendung einer Leibrentenversicherung als betriebliche Einnahme

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuwendung einer Leibrentenversicherung betriebliche Einnahme?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geschenkte Rente als Betriebseinnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschenkte Leibrentenversicherung ist nicht immer als Betriebseinnahme anzusehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 14.03.2006, VIII R 60/03, BStBl. II 2006, 650, klargestellt, dass es für die Annahme von Betriebseinnahmen ausreiche, wenn das auslösende Moment für eine Vorteilszuwendung bei wertender Beurteilung in signifikantem Ausmaß auch der steuerbaren Erwerbssphäre zuzuordnen sei.

    Dies sei auch daran zu erkennen, dass die Schenkung, anders als in dem Urteil des BFH vom 14.03.2006, VIII R 60/03, nicht zweckgebunden sondern zur freien Verfügung erfolgt sei.

    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (BFH-Urteil vom 02.09.2008, X R 25/07, BFH/NV 2009, 63; BFH-Urteil vom 14.03.2006, VIII R 60/03, BStBl. II 2006, 650).

    In dem dem Urteil vom 14.03.2006, VIII R 60/03, BFH/NV 2006, 1742 zugrunde liegenden Fall wurde ein Seniorenwohnheim von einer Bewohnerin als Erbe eingesetzt mit der Auflage, die Erbschaft für die Altenarbeit zu verwenden.Der sachliche Zusammenhang der Erbschaft mit dem Betrieb des Seniorenheims folgte hier bereits aus der testamentarischen Verwendungsbestimmung, da die Altenpflege gerade den Gegenstand des Betriebes der Zuwendungsempfängerin bildete.

  • BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82

    Einnahme - Preisverleihung an Journalisten - Dotierung - Ehrung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Es genügt nicht, dass sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (BFH vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427, zuletzt bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.04.2009 VI R 39/08, BStBl. II 2009, 668).

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427, betreffend die Verleihung eines Geldpreises an einen Journalisten darauf abgestellt, ob die Zuwendung unbeschadet ihres besonderes Rechtsgrundes (Auslobung, § 657 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat.

    Darüber, ob die Veranlassung der Einnahmen im Einzelfall betrieblicher oder privater Art ist, muss anhand der gegebenen objektiven Verhältnisse entschieden werden (BFH vom 09.05.1985, a.a.O.).

  • BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87

    Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Aus den BFH-Urteilen vom 11.05.1989, IV R 56/87, und vom 10.04.1990, VIII R 63/88, ergebe sich, dass die Beiträge und Erträge aus Versicherungen nur dann dem Betrieb zuzuordnen seien, wenn ein besonderes Risiko des Betriebsinhabers abgesichert werden solle.
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 63/88

    Eine auf das Leben des Gesellschafters abgeschlossene Versicherung gehört nicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Aus den BFH-Urteilen vom 11.05.1989, IV R 56/87, und vom 10.04.1990, VIII R 63/88, ergebe sich, dass die Beiträge und Erträge aus Versicherungen nur dann dem Betrieb zuzuordnen seien, wenn ein besonderes Risiko des Betriebsinhabers abgesichert werden solle.
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08

    Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Es genügt nicht, dass sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (BFH vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427, zuletzt bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.04.2009 VI R 39/08, BStBl. II 2009, 668).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Auf dieser Rechtsauffassung beruhe auch das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 09.10.1935 (VI A 84/35, RStBl. 1936, 139), die der Bundesfinanzhof fortgeführt habe (z.B. Urteil vom 22.07.1988, III R 175/85, BStBl. II 1988, 995).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (BFH-Urteil vom 02.09.2008, X R 25/07, BFH/NV 2009, 63; BFH-Urteil vom 14.03.2006, VIII R 60/03, BStBl. II 2006, 650).
  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03

    Unzulässiger Binnenverkehr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Dies sei auch daran zu erkennen, dass die Schenkung entgegen dem BFH-Urteil vom 14.03.2006, VII R 60/03, nicht zweckgebunden gewesen, sondern zur freien Verfügung erfolgt sei.
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem mit BFH-Urteil vom 06.09.1990, IV R 125/89, BStBl. II 1990, 1028, entschiedenen Fall, bei dem die Zuwendung im Testament als Testamentsvollstreckervergütung bezeichnet worden war.
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 75/74

    Diplom-Ingenieur - Architektur - Eintragung in Architektenliste - Nachhaltige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07
    So liegt eine Betriebseinnahme vor bei einer Preisverleihung im Rahmen eines Architektenwettbewerbs, bei dem der Veranstalter typische Berufsleistungen eines Architekten zum Inhalt seiner Auslobung macht und auch ein besonderes wirtschaftliches Interesse an dem Ergebnis des Wettbewerbs hat (BFH-Urteil vom 16.01.1975, IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558).
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